Outplacement und Transfergesellschaft

Inhalt:

-> Outplacement – die Vorgehensweise

-> Kosten & Nutzen von Outplacement

-> Transfergesellschaft & Transferagentur

-> Voraussetzungen für Transfergesellschaft / -agentur

-> Kosten für eine Transfergesellschaft

-> Maßnahmenpaket im Überblick

Outplacement – unternehmerischer Erfolg ist nicht nur von den richtigen Strategien oder der angebotenen Leistung abhängig. Der Kern einer jeden Unternehmung bildet der Mensch.

Symboilbild transfergesellschaft-outplacement, Massenentlassungen

Egal, in welcher Branche oder Führungsebene wir uns bewegen. Umso wichtiger ist es daher, den richtigen Umgang mit den eigenen Mitarbeitern zu pflegen. Dies gilt zu gleichen Teilen für Personal mit bestehenden und mit zu beendenden Arbeitsverhältnissen.

Sie haben eine oder mehrere Kündigungen auszusprechen und möchten diese so fair wie möglich gestalten? Wir unterstützen Sie bei einer fairen Trennung durch Outplacement oder geförderte Maßnahmen wie Transfergesellschaft und/oder Transferagentur.

Outplacement – das intelligente Trennungsmanagement

Äußere Einflüsse wie Wachstum und Globalisierung können zu veränderten Marktverhältnissen führen. Infolgedessen müssen Unternehmensstrukturen neu bewertet und gegebenenfalls angepasst werden. In viele Fällen ist damit ein Personalabbau verbunden. Als sozialverträgliche Lösung kann hier das sogenannte Outplacement dienen.

Outplacement – Die einvernehmliche Lösung

Aus Change wird Chance - Changemanagement sozialverträglich

Die Idee des Outplacements beinhaltet, die Trennung von Mitarbeitern einvernehmlich zu gestalten. Unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Vorgaben helfen wir – die EXECUTIVE SERVICES GROUP – Ihnen dabei, eine Situation zu schaffen, die beiden Parteien einen fairen und wirtschaftlich vertretbaren Trennungsprozess ermöglicht.

Wir sorgen also schon im Vorfeld dafür, dass der betroffene Mitarbeiter so gut und professionell wie möglich durch den Trennungsprozess bis hin zu einer neuen Position begleitet wird. Bestenfalls findet der vom Personalabbau betroffene Mitarbeiter mit Hilfe von Ihnen und uns schon vor Ablauf seiner Beschäftigungszeit eine neue Arbeitsstelle.

Outplacement – Die Vorgehensweise

Im Einzelnen bedeutet dies: Der Arbeitgeber zahlt seinem gekündigten Mitarbeiter die komplette Outplacement-Beratung. Wir erarbeiten dann mit ihm zusammen dessen persönliche Kompetenzen und entwickeln berufliche Ziele, die mit den persönlichen Vorstellungen übereinstimmen.

Von der strategischen Bewerbungsplanung über Interviewtraining und Stellensuche bis zum Active Placement – der Betroffene wird perfekt auf seine weitere berufliche Zukunft vorbereitet. Professionelles Outplacement bedeutet für den Mitarbeiter daher vor allem eine zielführende Unterstützung bei seiner beruflichen Neuorientierung und möglicherweise sogar eine Verbesserung seiner momentanen beruflichen Situation.

Welchen Nutzen bietet Outplacement?

gekündigte Mitarbeiterin räumt ihren Arbeitsplatz

Die Vorgehensweise des Outplacements bietet nicht nur Vorteile für den scheidenden Mitarbeiter. Auch die Firmenseite profitiert von einer einvernehmlichen Trennung.

Die Übernahme sozialer Verantwortung führt zu einem positiven Effekt nach Innen und Außen. Unruhe unter den verbliebenen Mitarbeitern kann vermieden, Kunden und Partner vom fairen Gebaren der Unternehmung überzeugt werden. Juristische Auseinandersetzungen, die eine schnelle personelle und organisatorische Umstrukturierung behindern, sind passé.

Kostengünstiges Outplacement in der Gruppe

Outplacement-Maßnahmen können sowohl in der Gruppe als auch mit Einzelpersonen durchgeführt werden. Müssen mehrere Mitarbeiter entlassen werden, bietet es sich an, – neben der Einzelberatung – Trainings und Workshops in der Gruppe durchzuführen. Inhalte können so sinnvoll und kostengünstig vermittelt werden.

 

Sind Sie an einer Beratung interessiert?

In einem ausführlichen Vorgespräch informieren wir Sie gerne über die für Ihr Unternehmen passenden Maßnahmen. Wenden Sie sich gerne direkt an unsere Partner. Wir freuen uns sehr auf Ihre Anfrage.

 

Nicole Osbelt

Nicole Osbelt

Tel.: +49 9826 8729000

Nürnberg

Torsten Kapmeier

Torsten Kapmeier

Tel.: +49 40 2000 93 96

Hamburg

Elke Ludwig

Elke Ludwig

Tel.: +49 2624 185 49 10

Koblenz

 


Transfergesellschaft / Transferagentur: Gefördertes sozialverträgliches Gruppenoutplacement

Muss ein Arbeitgeber aus wirtschaftlichen Gründen Personal abbauen, kann als Alternative zu betriebsbedingten Kündigungen eine Transfergesellschaft bzw. Transferagentur in Frage kommen – in Zusammenarbeit und gefördert durch die Agentur für Arbeit.

Voraussetzungen für eine Transfergesellschaft oder Transferagentur

Für beide Instrumente muss die Ursache für den Personalabbau in einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG begründet sein. Dazu zählen:

  • die Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen,
  • die Verlegung des Betriebes oder wesentlicher Betriebsteile,
  • der Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder auch die Spaltung von Betrieben,
  • elementare Änderungen der Betriebsorganisation, der Anlagen oder des Betriebszwecks,
  • Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren.

Alternativ muss ein erheblicher Personalabbau gem. § 17 KSchG vorliegen.

 

Was ist eine Transfergesellschaft?

Eine Transfergesellschaft ist eine Organisation, die vom bisherigen Arbeitgeber oder einem externen, zertifizierten Dienstleister eingerichtet wird, um Mitarbeiter während der Trennungsphase zu unterstützen. Sie bietet den betroffenen Mitarbeitern eine temporäre Anstellung und Zugang zu verschiedenen Ressourcen und Unterstützungsprogrammen. Die Transfergesellschaft wird auch Übergangsgesellschaft, Auffang-, Beschäftigungs- oder Qualifizierungsgesellschaft genannt.

Vorteile von Transfergesellschaften

Transfergesellschaften bieten eine Reihe von Vorteilen sowohl für die Unternehmen als auch für die betroffenen Mitarbeiter. Für Unternehmen ermöglichen sie eine strukturierte und sozialverträgliche Personalreduktion, wodurch der Ruf des Unternehmens geschützt und rechtliche Probleme vermieden werden können. Die Trennung erfolgt einvernehmlich; notwendige Umstrukturierungen können zügig und reibungslos durchgeführt werden.

Finanziell abgesichert gewinnen die betroffenen Mitarbeiter Zeit für die berufliche Neuorientierung. Kündigungsschutzklagen werden vermieden.

Transfergesellschaft – Ein Dreiseitiger Vertrag

Transfergesellschaft - dreiseitiger Vertrag zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und TransfergesellschaftErfüllt der Arbeitgeber die Voraussetzungen für die Förderung, kann er eine Transfergesellschaft gründen oder einen professionellen, zertifizierten Anbieter damit beauftragen.

Den ausscheidenden Arbeitnehmern wird ein Dreiseitiger Vertrag angeboten und somit der freiwillige Wechsel in ein neues, befristetes Arbeitsverhältnis in der Transfergesellschaft. Diese ist allerdings keine Beschäftigungsgesellschaft, sondern kümmert sich gezielt darum, den Mitarbeitern eine erfolgreiche berufliche Neuorientierung, Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen und Coaching zu ermöglichen. Sie unterstützt bei der Jobvermittlung oder Vorbereitung auf die Selbstständigkeit.

Häufig wird im Dreiseitigen Vertrag eine individuelle Laufzeit entsprechend der „doppelten Kündigungsfrist“ vereinbart – maximal sind es immer 12 Monate. Wesentlich ist, dass die Laufzeit länger ist als die Kündigungsfrist.

Wie hoch sind die Kosten für eine Transfergesellschaft (Stand 2023)

Die Kosten für eine Transfergesellschaft setzen sich zusammen aus

  • Den Remanenzkosten* (Aufstockung des Transferkurzarbeitergeldes, Sozialversicherungskosten, Urlaubs- und Feiertagsvergütung), die Agentur für Arbeit übernimmt das Transferkurzarbeitergeld.
  • Den Kosten des Trägers für Beratung, Qualifizierung, Vermittlung und Personalverwaltung (Overhead-Kosten).
  • Für das der Transfergesellschaft vorgeschaltete Profiling leistet die Agentur für Arbeit einen Zuschuss / Förderung in Höhe von 50% der Maßnahmekosten.

Ein wesentlicher Vorteil der Transfergesellschaft ist, dass die Mitarbeiter ohne Einhaltung der Kündigungsfrist sehr zeitnah aus dem Unternehmen ausscheiden können. Mit den so eingesparten Personalkosten lässt sich in diesem Fall ein Großteil der Kosten finanzieren, die für die Leistungen der Transfergesellschaft benötigt werden.

* Die Faustformel zur Berechnung der Remanenzkosten lautet: ein halbes Bruttogehalt/Monat der Transfergesellschaft, bei einer Aufstockung des Transfer-Kurzarbeitergeldes auf ca. 80 % des regelmäßigen Nettoentgelts.

Was ist eine Transferagentur?

Neuorientierung in der TransfergesellschaftBei der Transferagentur (Transfermaßnahmen i.S. § 110 SGB III) handelt es sich um eine Beratung zur beruflichen Neuorientierung während der verbleibenden Beschäftigungszeit. Die Teilnehmer sind weiterhin im Unternehmen angestellt, es wird kein neuer Vertrag geschlossen. Die Kosten einer Transferagentur werden von der Agentur für Arbeit mit 50% der Maßnahmekosten, max. 2.500 € pro Person, gefördert.

Eine Kombination aus Transferagentur und Transfergesellschaft in dann interessant, wenn die Mitarbeiter noch über einen bestimmten Zeitraum im Unternehmen tätig sein sollen. Diese Zeit lässt sich bereits sehr gut für die berufliche Neuorientierung nutzen. Die Transferagentur dient hier auch dazu, die Mitarbeiter in dieser schwierigen Situation zu unterstützen und zu motivieren. Mitarbeiter, denen es in dieser Zeit noch nicht gelingt, eine neue Perspektive für sich zu finden, erhalten die Möglichkeit, in eine anschließende Transfergesellschaft zu wechseln.

Transfermaßnahmen mit der EXECUTIVE SERVICES GROUP

Die Elke Ludwig Personalberatung GmbH, Partnerin der EXECUTIVE SERVICES GROUP in Koblenz, ist zertifiziert nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) und damit berechtigt, Transfergesellschaften und Transferagenturen umzusetzen.

Elke Ludwig

Elke Ludwig

Tel.: +49 2624 185 49 10

Koblenz

Wir beraten Sie gerne bei der Ausgestaltung der zu Ihrer Unternehmenssituation passenden Maßnahmen.

Unser Angebot bei der Einrichtung und Umsetzung von Transferagenturen und -gesellschaften beinhaltet:

    • Die umfassende Beratung im Vorfeld, insbesondere zu Finanzierung und Förderungen sowie zum Transfersozialplan.
    • Abwicklung aller Arbeiten zur Realisierung von Förderungen der Agentur für Arbeit.
    • Informationsveranstaltungen und -gespräche zu den angebotenen Transfermaßnahmen für die ausscheidenden Mitarbeiter.
    • Profiling der betroffenen Mitarbeiter und Ausarbeitung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit.
    • Individuelle Beratung zur beruflichen Neuorientierung mit einem Betreuungsschlüssel von 1:30 (Berater: Teilnehmer), immer orientiert am Bedarf des Einzelnen.
    • Organisation und Kontrolle von Qualifizierungen im Rahmen des Budgets.
    • Personalvermittlung unter Nutzung unserer regionalen Marktkompetenz sowie der aller Projektbeteiligten.
    • Berichtswesen zum Projekt, schriftlich und in regelmäßigen Treffen mit den Verantwortlichen.
    • Die ordnungsgemäße Gehaltsabrechnung und Personalverwaltung der Mitarbeiter in der Transfergesellschaft.

Outplacement oder Transfergesellschaft – wir stehen Ihnen gerne zur Seite.