Nebeneffekt der Pandemie: ein Boost für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung 
Mit Inkrafttreten des OZG, Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen im Jahr 2017, sind laut §1 der Bund und die Länder verpflichtet, bis spätestens Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.