Gender Pay Gap – Die Gehaltslücke wird kleiner


Unumstritten besteht in Deutschland immer noch ein geschlechterspezifischer Gehaltsunterschied. Wenngleich man beim sogenannten Gender Pay Gap von einer Lohnlücke über 25% redet, sagt dieser Wert sehr wenig über den qualitativen, altersbedingten und branchenspezifischen Unterschied im Bruttostundenlohn-Gefüge der Geschlechter aus.  Werden jedoch weitere lohnrelevante Aspekte mit einbezogen, ergibt sich für 2018 ein bereinigter Gender Pay Gap von 4,5 %. Diese Gehaltslücke zwischen Männern und Frauen hat sich, laut der Studie „Entgeltmonitor 2018“ von Compensation Partner, gegenüber der letzten Berechnung, von 2017, um 0,7 Prozent verkleinert.

Diese Differenz hat sich unsere Personalberaterin Alexandra Franz aus Bochum näher angeschaut und beantwortet nachfolgende Fragestellungen:

Wer ermittelt den Gender Pay Gap – welche Faktoren spielen eine Rolle?

Alle vier Jahre werden vom statistischen Bundesamt Verdienststrukturerhebungen durchgeführt, die nach Wirtschaftszweigen und persönlichen Angaben der Arbeitnehmer untergliedert sind. Zusätzlich werden Merkmale über das Beschäftigungsverhältnis erhoben. In einer vierteljährlichen Verdiensterhebung werden die Anzahl der vollzeit-, und teilzeit- und geringfügig beschäftigten Arbeitnehmerinnen ermittelt. Diese Werte bleiben allerdings zur Ermittlung des bereinigten Gender Pay Gap unberücksichtigt, da es um die Feststellung einer Obergrenze des Gehaltsunterschieds geht.


Welche Aussagekraft hat der „Entgeltmonitor 2018“ von Compensation Partner?

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Der Entgeltmonitor wird jedes Jahr von Compensation Partner aufbereitet.
Das Unternehmen gehört zu einer der größten Vergütungsdatenbanken in Deutschland und bietet neben verschiedenen Servicedienstleistungen maßgeschneiderte Vergütungsberatungen an. Gleichermaßen stellt es eine Vielzahl an umfassenden jährlichen Vergütungsstudien zur Verfügung. Dadurch erhalten Arbeitgeber einen individuellen Marktüberblick über aktuelle Gehaltsdaten.

Für die zuletzt erstellte Gehaltsstudie „Entgeltmonitor 2018“ wurden 219.734 Vergütungsdaten von Frauen und Männern ausgewertet und man konzentrierte sich auf zwei Gruppen von Beschäftigten um einen bereinigten Gender Pay Gap zu erhalten.

Warum eine Differenzierung in zwei Gehaltsklassen?

In der ersten Gruppe verfügen die Beschäftigten über eine abgeschlossene Berufsausbildung und das Gehalt liegt zwischen 30.000 € bis 35.000 €. In der zweiten Gruppe finden sich vorwiegend Akademiker mit einem Gehalt zwischen 55.000 € und 66.000 € wieder. Um ein homogenes Umfeld zu schaffen, wurden Fach- und Führungskräfte voneinander getrennt und dem zu Folge nur Beschäftigte ohne Personalverantwortung in die Auswertung eingeschlossen.

Die Lohnlücke in der geringer bezahlten Gruppe liegt bei 1,4 Prozent und bei der besser bezahlten Gruppe bei 7,6 Prozent liegt. Das heißt, je höher das Gehalt ist, desto signifikanter ist der Unterschied. Über beide Gruppen hinweg beträgt der Unterschied 4,5 Prozent. Im Vergleich zur letztmaligen Berechnung von Compensation Partner in 2017, mit einer Entgeltlücke von 5,2 Prozent, sind es im Jahr 2018 nun 0,7 Prozent weniger.

Wie gestaltet sich der Entgeltunterschied im Branchenvergleich?

Der Branchenvergleich nach Gehaltsgruppen macht deutlich, dass der geschlechtsspezifische Unterschied bei den weniger Verdienenden am höchsten in der Softwareentwicklung ist. Dort verdienen männliche Beschäftigte 7,5 Prozent mehr als weibliche Mitarbeiter. Es folgt die Versicherungsbranche mit 7,3 Prozent und die Metallbranche mit 5,4 Prozent.

Bei den besser Verdienenden sind die Unterschiede signifikanter. Am größten ist die Entgeltlücke im Gesundheitswesen mit 10,4 Prozent. Aber auch in der Logistik mit 9,9 Prozent sowie in der Werbung / Public Relations mit 9,8 Prozent fällt sie sehr hoch aus.

Die Studie zeigt auch, dass es Branchen gibt, in denen Frauen mehr verdienen als Männer. Dies gilt vor allem für Beschäftigte in Berufen der niedrigen Gehaltsklasse, wie zum Beispiel das Gehalt in der Touristik- und Freizeitindustrie. Hier verdienen Frauen um 5,5 Prozent mehr als die männlichen Kollegen. In der Lebensmittelbranche haben  Frauen 3,2 Prozent und in der Unternehmensberatung 2,9 Prozent mehr Geld als männliche Beschäftigte am Ende des Monats zur Verfügung.  Leicht höhere Gehälter gibt es außerdem in der öffentlichen Verwaltung mit 2,2 Prozent, in der Energiebranche mit 1,5 Prozent sowie im Großhandel mit1,3 Prozent.

Welchen Stellenwert nimmt der Altersunterschied ein?

Ohne Frage spielt das Alter und damit die berufstätigen Jahre zur Berechnung des Unterschieds in der Einkommensstruktur zwischen Frauen und Männern ein große Rolle. Mit hohem Einkommen ist bei der Betrachtung des Alters der Abstand konstant größer als bei Berufen mit geringerem Gehalt. Die höchste Entgeltlücke wird im Alter von 50 bis 59 Jahren mit 7,8 Prozent erreicht.

Ab dem 60. Lebensjahr geht der Unterschied jedoch gleichermaßen die Gehälter zurück. Dagegem sind in der Gruppe 1 keine signifikanten Lohnlücken erkannt werden. Bei den über 60-Jährigen ist sie sogar negativ und beträgt -2,8 Prozent.

Zusammengefasst bedeutet das, dass Frauen bedauerlicherweise nach wie vor bezüglich des Gehaltes deutlich benachteiligt sind. Auch wenn der kleine Unterschied etwas kleiner geworden ist.


Nachtrag: Eine ausführliche Erläuterung, was dieser kleine Unterschied letztendlich jedoch für Auswirkungen haben kann, zeigt sehr anschaulich der #kurzerklärt-Video von Charlotte Gnändinger vom NDR. vom 17.03.2017. Da lag der bereinigte Gender Pay Gap bei noch 6%.

 

Quellenverweis:  Compensation PartnerStatistisches Bundesamt – NDR – Tagesschau
Beitragsbild „Frau-Zaun“ Pixabay

Über Alexandra Franz

Seit 2005 als Headhunterin aus Leidenschaft selbständig und spezialisiert auf die professionelle Personalrekrutierung mittels Direktansprache. Branchenschwerpunkte sind der öffentlichen Dienst und das technische Umfeld in der freien Marktwirtschaft. Ehrenamtlich engagiert in einem Serviceclub in Bochum und privat unterwegs mit ihrer deutschen Boxerhündin Melissa vom Brömchen. Erreichbar unter bochum@esgroup oder 0234-5887290. Alle Beiträge von Alexandra Franz anschauen →